02.01.2024, 18:00   #1

Hobbyfotograf

Fotpraxis

Hallo, kann mir mal jemand sagen, wie die rechtliche Lage ist wenn ich z.B. Oldtimertreffen oder ähnliches fotgrafiere, wie das mit dem Kfz Kennzeichen ist ? Darf man es erkennen oder sollte man es verpixeln.

Ist ja ne öffentliche Veranstaltung von der man ausgehen muss, dass Fotos gemacht werden, aber wie sieht das mit der Veröffentlichung im Internet aus ?

 

LG Jens

02.01.2024, 18:11   #2

Hobbyfotograf

@Jens Fischbach

 Ich sehe da generell kein Problem, da es ja wie du sagst eine Öffentliche Veranstaltung ist. Wenn allerdings auf dem Foto zu erkennen ist das ein Nummernschild dein Hauptmotiv ist dann könnte es schon anders aussehen. Ich bin mir da allerdings auch nicht sicher in solchen Sachen. Villeicht haben wir ja noch andere Fotografen hier die sich besser damit auskennen.
Gruß Bernd

03.01.2024, 20:51   #3

Hobbyfotograf

@Jens Fischbach

 Ein Kraftfahrzeug hat keine Persönlichkeitsrechte, auch wenn immer wieder mal widersprüchlicher Käse, basierend auf Halbwissen, verbreitet wird. Meine eigenen alten Kisten wurden auch schon oft genug geknipst, wobei es auch gar keine Probleme gibt.

Und auf Oldtimertreffen ist das sowieso kein Problem, da die Leute mit ihren Karren ja gezielt die Öffentlichkeit und Geselligkeit suchen.

Auch hab ich selbst noch nie Probleme beim Fotografieren auf solchen Veranstaltungen gehabt.

03.01.2024, 22:44   #4

Hobbyfotograf

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13.01.2024, 01:02   #5

Hobbyfotograf

Ich habe noch ein wenig gefunden

 

Rechtslage und Hintergrund:

Früher galt ein Kfz-Kennzeichen nicht als personenbezogenes Datum, da es keinen unmittelbaren Bezug zu einer identifizierbaren Person herstellte. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde jedoch der Personenbezug erweitert, und nun gelten auch KFZ-Kennzeichen als personenbezogene Daten. Das liegt daran, dass diese Kennzeichen individualisierte Identifikationsmerkmale enthalten, die es ermöglichen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln und einer Person zuzuordnen


Rein darstellende Fotos und zufälliges Auto im Bild

Wenn es Ihnen bei dem Hochladen der Autofotos nicht darum geht, den Halter erkennbar zu machen, sondern einfach das Auto selbst zu zeigen oder es sich lediglich um ein zufällig im Bild befindliches Auto handelt, liegt in der Regel kein Verstoß gegen die DSGVO vor.

 

Ich bin sehr oft auf Oldtimertreffen und dann greift wieder

freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken.

09.03.2024, 08:47   #6

Hobbyfotograf

Du darfst alles fotografieren, mit Ausnahme von Atomkraftwerken und militärischen Einrichtungen, soweit diese mit Verbotsschildern gekennzeichnet sind. Gesetzes widrig kann es dagegen unter Umständen werden, wenn Aufnehmen ins Netz gestellt werden.
Schau mal hier rein:
https://www.guter-rat.de/magazin/steuern-recht/rechtstipps/fotografie-recht-330
 
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