22.03.2020, 11:22   #1
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Holger Förster

Recht am eigenen Bild

Wie geht Ihr bei Straßen- oder Eventfotos mit dem Recht am eigenen Bild um? Lasst Ihr Euch von jedem eine Freigabe erteilen? Hat jemand Erfahrungen mit einem aktuellen Rechtsstreit?

31.03.2020, 14:14   #2

Hobbyfotograf

Da ich nicht zu 100% weiß was man nun darf oder nicht, versuche ich immer die Gesichter so darzustellen das man sie nicht erkennen kann.

Da gibts unterschiedliche Aussagen, bei Menschenmassen wie zB im Stadion ist das anders wie eine Aufnahme mit 3Personen.

Bisher hatte ich noch nicht die Voraussetzungen um es bestätigen zu lassen.

Manche denken auch, das wird wohl gut gehen und veröffentlichen einfach solche Fragwürdigen Aufnahmen. Kann allerdings durch einen verflixten Zufall auch voll in die Buchse gehen. 

Unter gewissen Umständen kann es dann auch teuer werden..

07.05.2020, 17:29   #3
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dIm Netz ein überaus stark behandeltes Thema zu dem man sich durchaus allumfassend informieren kann.
So hat der Justistar und Präsident für den Deutschen Verband für Fotografie (DVF) Herr RA. W. Rau wegen der Verunsicherung bei der "Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts" in 2018 dies in einem Interview geäußert ...
https://www.youtube.com/watch?v=5SR5OhGJOYo
Hier ist noch solche eine Adresse. Ein überschaubarer Artikel, der kurzgefasst explizit auf Personenaufnahmen eingeht.
07.05.2020, 19:00   #4
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Holger Förster

Vielen Dank für die Links; die beantworten schon mal den größten Teil der Fragen. Nicht angesprochen (oder ich hab´s übersehen) werden Fotos auf Grundlage der "Freiheit der Kunst" Artikel 5(3) GG. Wenn man ein Foto für z.B. eine Ausstellung macht, kann man sich häufig darauf berufen. Im Zweifel wird ein Gericht dabei immer im Einzelfall abwägen, ob die Freiheit der Kunst oder das Recht des Einzelnen am eigenen Bild mehr wiegt. Diese Abwägung ist noch nicht hinreichend gefestigt, um halbwegs gesicherte Vorhersagen treffen zu können. Aber die Anwälte wollen ja auch verdienen.
Und es fehlt m.E. der Hinweis darauf, dass eine (schriftliche) Einwilligung nach DGVO jederzeit (!) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Der Fotograf muss dann dafür sorgen, dass alle Veröffentlichungen gelöscht werden. Auch das kann ganz unterhaltsam werden. (Kann man übrigens durch analoge Fotos umgehen, dann zieht die DGVO nicht ;-)#
Insgesamt stellt sich mir die Sachlage so dar, dass die geltenden Gesetze: DGVO, KUG und Art. 5(3) noch nicht gerichtlich so gegeneinander abgewogen sind, dass man als Amateur mit hinreichender Rechtssicherheit Menschen fotografieren kann.
07.05.2020, 20:27   #5
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26.05.2020, 11:07   #6

Handyknipser

Also, soviel ich weiß ist es kein Problem z.B. Straßenkünstler oder dergleichen zu Fotografieren. Damit hatte ich zumindest noch nie ein Problem.
Bei Events ist das meistens unerwünscht, hauptsächlich während der Vorstellung weil es stört. Es sei denn man ist gebucht oder der Veranstalter lässt es die ersten paar Minuten der Veranstaltung zu. Das passiert oft. Wenn es nicht genau ersichtlich ist, sollte man Fragen. Meistens steht aber schon am Eingang das Fotografieren verboten bzw. nur mit Genehmigung erlaubt ist.
Wenn ich einfach Menschen auf der Straße Fotografiere, weil ich sie Interessant finde oder weil sie gerade zu einer Fotostrecke passen, frage ich immer. Vor allem wenn Kinder dabei sind.
Als Entschädigung biete ich Ihnen dafür einen Gratis Download Ihres Bildes auf meiner Webseite an. (Damit mache ich natürlich auch gleich Werbung für mich 🙂 )
Personen des öffentlichen Lebens bzw. des öffentlichen Interesses darf man ohnehin Fotografieren. Auch wenn die sich manchmal dagegen wehren.
Im Grunde hatte ich noch nie Probleme. Höflichkeit und einfach Nett sein, hilft immer.
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