Jens Fischbach 02.01.2024, 18:00 #1

Rechtliches

Fotpraxis
Hallo, kann mir mal jemand sagen, wie die rechtliche Lage ist wenn ich z.B. Oldtimertreffen oder ähnliches fotgrafiere, wie das mit dem Kfz Kennzeichen ist ? Darf man es erkennen oder sollte man es verpixeln.
Ist ja ne öffentliche Veranstaltung von der man ausgehen muss, dass Fotos gemacht werden, aber wie sieht das mit der Veröffentlichung im Internet aus ?
  LG Jens
Bernd Tiemann 02.01.2024, 18:11 #2
@Jens Fischbach  Ich sehe da generell kein Problem, da es ja wie du sagst eine Öffentliche Veranstaltung ist. Wenn allerdings auf dem Foto zu erkennen ist das ein Nummernschild dein Hauptmotiv ist dann könnte es schon anders aussehen. Ich bin mir da allerdings auch nicht sicher in solchen Sachen. Villeicht haben wir ja noch andere Fotografen hier die sich besser damit auskennen.
Gruß Bernd
Jochen Petry 03.01.2024, 20:51 #3
@Jens Fischbach
 Ein Kraftfahrzeug hat keine Persönlichkeitsrechte, auch wenn immer wieder mal widersprüchlicher Käse, basierend auf Halbwissen, verbreitet wird. Meine eigenen alten Kisten wurden auch schon oft genug geknipst, wobei es auch gar keine Probleme gibt.
Und auf Oldtimertreffen ist das sowieso kein Problem, da die Leute mit ihren Karren ja gezielt die Öffentlichkeit und Geselligkeit suchen.
Auch hab ich selbst noch nie Probleme beim Fotografieren auf solchen Veranstaltungen gehabt.
Jens Fischbach 13.01.2024, 01:02 #5
Rechtslage und Hintergrund:Früher galt ein Kfz-Kennzeichen nicht als personenbezogenes Datum, da es keinen unmittelbaren Bezug zu einer identifizierbaren Person herstellte. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde jedoch der Personenbezug erweitert, und nun gelten auch KFZ-Kennzeichen als personenbezogene Daten. Das liegt daran, dass diese Kennzeichen individualisierte Identifikationsmerkmale enthalten, die es ermöglichen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln und einer Person zuzuordnen Rein darstellende Fotos und zufälliges Auto im Bild Wenn es Ihnen bei dem Hochladen der Autofotos nicht darum geht, den Halter erkennbar zu machen, sondern einfach das Auto selbst zu zeigen oder es sich lediglich um ein zufällig im Bild befindliches Auto handelt, liegt in der Regel kein Verstoß gegen die DSGVO vor.-Ich bin sehr oft auf Oldtimertreffen und dann greift wieder freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken.
Erich Kremer 28.09.2025, 20:30 #7
Wie auch immer, ich würde die Nummer in der Bildbearbeiten verwischen, dann bist du auf der sicheren Seite. Datenschutzverordnung und Recht am eigenen Bild sind zwei paar Schuhe, das darf man nicht vergessen. 
Ostfriese . 18.10.2025, 19:52 #8
Ich habe mir angewöhnt die Kennzeichen zu verändern. Das Verwischen sieht m.E. furchtbar aus, kann aber doch Probleme machen.
Der Grund: Man kann nicht vorsichtig genug sein!
Vor vielen Jahren habe ich ein Foto eines großartig aufgebauten Motorrads in einer Fotocommunity geladen.
Bald war das Bild gelöscht !!! OHNE irgendeinen Kommentar.
Rückfragen meinerseits ergaben: Der Eigentümer hat der Fotocommunity mit einem Rechtsanwalt gedroht.
Kurz zum Sachverhalt: Die Maschine wurde etliche tausend Mal gebaut, stand im öffentlichen Raum und ich hatte das Kennzeichen gefälscht.
Er behauptete, man könne die Kennzeichenfälschung ja auch wieder rückgängig machen und ihn doch finden!!!!!
Ich habe dann die Fotocommunity gekündigt!
Man redet miteinander, dann kann man das ja immer noch löschen.
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