Ich habe noch ein wenig gefunden
Rechtslage und Hintergrund:
Früher galt ein Kfz-Kennzeichen nicht als personenbezogenes Datum, da es keinen unmittelbaren Bezug zu einer identifizierbaren Person herstellte. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde jedoch der Personenbezug erweitert, und nun gelten auch KFZ-Kennzeichen als personenbezogene Daten. Das liegt daran, dass diese Kennzeichen individualisierte Identifikationsmerkmale enthalten, die es ermöglichen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln und einer Person zuzuordnen
Rein darstellende Fotos und zufälliges Auto im Bild
Wenn es Ihnen bei dem Hochladen der Autofotos nicht darum geht, den Halter erkennbar zu machen, sondern einfach das Auto selbst zu zeigen oder es sich lediglich um ein zufällig im Bild befindliches Auto handelt, liegt in der Regel kein Verstoß gegen die DSGVO vor.
Ich bin sehr oft auf Oldtimertreffen und dann greift wieder
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