Die Friesland auf Überholkurs auf der Ems
In Deutschland wird die Schifffahrtspolizei für die Seeschifffahrt auf den Bundeswasserstraßen im Seeaufgabengesetz, in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und aufgrund des Ems-Dollart-Vertrags mit den Niederlanden in der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) geregelt.
Als Behörden …In Deutschland wird die Schifffahrtspolizei für die Seeschifffahrt auf den Bundeswasserstraßen im Seeaufgabengesetz, in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und aufgrund des Ems-Dollart-Vertrags mit den Niederlanden in der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) geregelt.
Als Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind im Bereich der Seeschifffahrt zuständige Schifffahrtspolizeibehörden die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit ihren Außenstellen Kiel und Aurich sowie die ihr nachgeordneten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ). Aufgrund dieser Aufgaben wurde vom Dezernat Schifffahrt der GDWS das Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste entwickelt, das aus verschiedenen Modulen besteht und mit seinen präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren die Sicherheit an der Deutschen Küste garantiert. „Im Küstenmeer“ wird die WSV operationell von den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer im schifffahrtspolizeilichen Vollzug „unterstützt“. Info: Wikipedia mehr Weniger